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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 5 AL 293/08   

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https://dejure.org/2009,18873
LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 5 AL 293/08 (https://dejure.org/2009,18873)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2009 - L 5 AL 293/08 (https://dejure.org/2009,18873)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - L 5 AL 293/08 (https://dejure.org/2009,18873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Zusicherung für die Geltung einer Ausnahme von der Anwendung der Regelung des § 147 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Rechtmäßigkeit einer Auferlegung von Verschuldenskosten wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung bei deren ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1407/00

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 5 AL 293/08
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Beschlüsse vom 11. Dezember 2001, 1 BvR 1821/01, und vom 18. September 2000, 2 BvR 1407/00; beide zitiert nach juris) ist die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung unter anderem dann zu bejahen, wenn an einer Berufung festgehalten wird, deren offensichtliche Aussichtlosigkeit jeder verständige Dritte erkennen kann (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2008, L 6 RA 72/04, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvR 1821/01

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen finanzgerichtliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 5 AL 293/08
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Beschlüsse vom 11. Dezember 2001, 1 BvR 1821/01, und vom 18. September 2000, 2 BvR 1407/00; beide zitiert nach juris) ist die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung unter anderem dann zu bejahen, wenn an einer Berufung festgehalten wird, deren offensichtliche Aussichtlosigkeit jeder verständige Dritte erkennen kann (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2008, L 6 RA 72/04, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2008 - L 6 RA 72/04

    Anspruch auf Feststellung eines streitigen Zeitraums als solchen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 5 AL 293/08
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 34 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Beschlüsse vom 11. Dezember 2001, 1 BvR 1821/01, und vom 18. September 2000, 2 BvR 1407/00; beide zitiert nach juris) ist die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung unter anderem dann zu bejahen, wenn an einer Berufung festgehalten wird, deren offensichtliche Aussichtlosigkeit jeder verständige Dritte erkennen kann (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2008, L 6 RA 72/04, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 13 R 5352/07

    Fremdrentenrecht - Nichtberücksichtigung von überdurchschnittlicher Arbeitszeit -

    Eine Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung ist unter anderem dann zu bejahen, wenn an einer Berufung festgehalten wird, deren offensichtliche Aussichtslosigkeit jeder verständige Dritte erkennen kann (Bundesverfassungsgericht Beschlüsse v. 11. Dezember 2001, 1 BvR 1821/01 und 18. September 2000, 2 BvR 1407/00; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2009, L 5 AL 293/08, alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2009 - L 6 U 150/09
    Die Missbräuchlichkeit einer Rechtsverfolgung ist unter anderem dann zu bejahen, wenn an einer Berufung festgehalten wird, deren offensichtliche Aussichtslosigkeit jeder verständige Dritte erkennen kann (Bundesverfassungsgericht Beschlüsse vom 18. September 2000, 2 BvR 1407/00, und 11. Dezember 2001, 1 BvR 1821/01, LSG Berlin-Brandenburg Urteile vom 24. Januar 2008, L 6 RA 72/04 und vom 24. Juni 2009, L 5 AL 293/08).
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